AGB
§1 Gegenstand des Vertrages
Diese AGB gelten zwischen Rebekka Vogel-Stöckermann, Rheinstraße 31, 55296 Lörzweiler (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen und Workshops (im folgenden Veranstaltung genannt).
1.1 Trainingsleistungen
Die im Folgenden aufgeführten Punkte regeln die Voraussetzungen sowie Haftungsausschlüsse für die Erbringung von Trainingsleistungen. Der genaue Leistungsumfang sowie die Teilnahmevoraussetzungen können der Ausschreibung, bzw. ggf. dem entsprechenden Anmeldeformular entnommen werden.
§2 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Trainingsleistungen
Die Anmeldung für privaten Reitunterricht erfolgt schriftlich oder mündlich. Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung der Unterrichtsanmeldung in schriftlicher oder mündlicher Form von Fall zu Fall zustande. Die Anmeldung für Kurse sowie Intensivtraining oder Beritt muss schriftlich oder per Email durch den Kunden erfolgen und kommt erst durch Eingang einer schriftlichen oder per Email erteilten Anmeldebestätigung zustande.
§3 Kursorte & Haftung
3.1 Trainingsleistungen
3.1.1 Kurse und Lehrgänge
Kurse können auf unterschiedlichen, privaten oder öffentlichen Anlagen gebucht und durchgeführt werden. Die Dienstleistung als Kursleiterin, Bereiterin und/oder Reitlehrerin steht nicht in Verbindung zum Tierhüter bzw. Tierhalter im Sinne des Gesetzes.
Die Regulierung von Schäden für Mensch, Tier oder Sachen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsgrundlagen entstehen müssen mit dem Reitanlagenbesitzer bzw. Pächter geklärt und reguliert werden. Haftungen für Diebstahl und Verletzungen durch den Veranstalter bei Mensch, Sachgegenständen und Tier werden vollständig ausgeschlossen.
Kursteilnehmer übernehmen die Haftung für sämtliche Schäden, die durch sie selbst oder ihr Pferd bzw. durch zur Verfügung gestellte Pferde während der Kursteilnahme entstanden sind. Die Teilnehmer versichern weiterhin die Gesundheit ihrer Pferde und schließen eine mögliche Übertragung von Seuchen und weiteren Krankheiten vollständig aus. Die Teilnehmer bestätigen, dass für ihr Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt.
Ebenfalls ist eine Haftung für Schäden an teilnehmenden Zuschauern ausgeschlossen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
3.1.2 Privater Reitunterricht
Eine Haftung besteht für Schäden, die während des Unterrichts oder Beritt an Reiter oder Pferd entstehen, insofern diese durch die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Haftungsschäden, die durch den Reiter oder das Pferd während dem Dienstleistungszeitraum entstehen, entfallen aus dem Haftungsumfang und sind privat oder durch entsprechende im Voraus abgeschlossene Haftpflichtversicherungen zu begleichen.
3.2 Webseite
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
3.2.1 Haftung für Inhalte
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3.2.2 Haftung für Links
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3.2.3 Urheberrecht
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§4 Preise, Änderungen, Zahlungsbedingungen
Die Preise für Trainingseinheiten/Kurse werden vorab festgelegt. Preisänderungen auf der Homepage bleiben vorbehalten und können jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen stattfinden. Die Gebühren für Trainingseinheiten sind vor Ort in Bar oder per Ec-Karte ohne Abzug fällig. Auf Wunsch kann eine Rechnung ausgestellt werden. Muss der Kunde eine vereinbarte Unterrichtsstunde stornieren, muss diese 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder mündlich bekanntgegeben werden. Stornogebühren sind bei Absage von 24h oder weniger vor dem Unterricht in voller Höhe zu entrichten. Ausgenommen davon sind Starkwetterverhältnisse, die den Unterricht erheblich einschränken würden.
Für Kurse erfolgt die Angabe der Preise in einer gesonderten Kursausschreibung und auf Anfrage, ebenso wie sämtliche weitere Regelungen. Folgende Stornierungsgebühren werden bei Kursabsage fällig:
Absage / Nichtzahlung 1-7 Tage vor Kursbeginn 100 %
Absage / Nichtzahlung 8-14 Tage vor Kursbeginn 75 %
Absage / Nichtzahlung 15-30 Tage vor Kursbeginn 50 %
Den Kursteilnehmern ist die Möglichkeit gegeben, ihre Anmeldung gebührenfrei an einen Ersatzteilnehmer weiterzugeben. Ist bis 30 Tage vor Kursbeginn kein Geldeingang feststellbar, so kann der Teilnehmerplatz ohne Vorankündigung vom Veranstalter weiter vergeben werden. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Veranstalter kann die Kursgebühr auch vor Ort in Bar oder per EC-Karte ohne Abzug gezahlt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge aus gesundheitlichen oder wetterbedingten Gründen kurzfristig abzusagen und einen Ersatztermin zu stellen. Hierbei besteht Anspruch auf bereits bezahlte Gebühren. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Rechnungen sind bei Erhalt mit einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzögerung kann ggf. mit Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich geregelter Höhe gerechnet werden. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum des Veranstalters.
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